Privatkredit für Studenten

Wer während des Studiums nicht bei seinen Eltern wohnen kann oder will, benötigt vor etwaigen Studiengebühren für seinen Lebensunterhalt je nach Wohnort zwischen EUR 700 und EUR 800 pro Monat. Bei einer Regelstudienzeit von vier Jahren an der FH und viereinhalb Jahren an der Hochschule summieren sich die Kosten auf mindestens EUR 33.600 bis EUR 37.800. Viele Jugendliche sind auf die Fremdfinanzierung des Studiums angewiesen. Doch zum Glück muss keinem Jugendlichen der Weg zur Hochschule aus finanziellen Gründen versperrt bleiben. Es bieten sich diverse Finnazierungsmöglichkeiten an.

Eine klassische Form der Studienfinanzierung stellt die Finanzierung durch Jobs dar, doch ist diese Finanzierungsart oft keine gute Lösung. Zum einen lassen sich die Jobs immer weniger mit den Studienplänen vereinbaren, zum anderen wird die Studienzeit durch die Erwerbstätigkeit oft verlängert, was die zukünftigen Chancen am Arbeitsmarkt verringert.

An erster Stelle der möglichen Fremdfinanzierungen steht die Inanspruchnahme von Mitteln nach dem Bundesausbildungs-Förderungsgesetz (BAföG). Doch das BAföG ist vom Einkommen der Eltern abhängig und somit nicht für alle Studierwilligen erhältlich. Weitere, einkommensunabhängige Fremdfinanzierungen stellen die von der KfW und einigen anderen Banken angebotenen Studienkredite/Darlehen dar. Ferner werden in den Bundesländern, in denen Studiengebühren erhoben werden, Studienbeitragsdarlehen angeboten. Letztlich besteht für einen kleinen Teil der Studenten die Möglichkeit, Stipendien zu erhalten.

Finanzierung durch BAföG

Die Finanzierung durch BAföG wird von etwa einem Drittel der Studenten genutzt. Die Erklärung dazu findet sich leicht, denn die staatlichen Mittel sind abweichend von anderen Fremdfinanzierungen auch bei der Rückzahlung einkommensabhängig. Damit wird das Risiko einer nicht rückzahlbaren Verschuldung ausgeschlossen. Ein weiterer entscheidender Vorteil zu anderen Fremdfinanzierungen besteht darin, dass BAföG-Zahlungen nur minimal verzinst werden und seit 2001 nur zur Hälfte, maximal bis zu EUR 10.000,00 zurückgezahlt werden müssen.

Jeder deutsche Staatsangehörige sowie jeder Ausländer mit einem Dauer-Aufenthaltsrecht in Deutschland, der bei Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, hat Anspruch auf BAföG. Allerdings darf die Summe des Einkommens der Eltern, des eigenen Einkommens und des Einkommens eines möglichen Ehepartners gewisse Grenzen nicht überschreiten. Zudem unterliegen BAföG-Bezieher ab dem vierten Semester einer Leistungskontrolle.

Die BAföG-Förderung kann auch von im Elternhaus lebenden Studenten in Anspruch genommen werden. Die Höchstzahlungen können bis zu monatlich EUR 414 für im Elternhaus lebende Studenten und bis zu EUR 512 für Studenten mit eigenem Wohnsitz betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist für beide Gruppen zur Finanzierung der Mietnebenkosten und der Krankenkassenbeiträge eine Aufstockung auf monatlich EUR 478 bzw. EUR 648 möglich.

Erst fünf Jahre nach Abschluss des Studiums und nur dann, wenn der ehemalige BAföG-Empfänger über ein monatliches Einkommen von mehr als Euro 1040,00 verfügt, muss mit der Rückzahlung des BAföG in monatlichen Raten von Euro 105,00 begonnen werden. Die Rückzahlung kann auf 22 Jahre gestreckt werden. Bei vorzeitiger Rückführung sowie besonders guten Abschlüssen werden zu den verlorenen Zuschüssen weitere Darlehensbeträge erlassen.

Finanzierung durch Bildungsfonds

Der Marktführer unter den relativ neuen, rein privatwirtschaftlichen Einrichtungen der Bildungsfonds ist Carrer-Conzept. Dieser Bildungsfonds stellt während der Regelstudienzeit zuzüglich eines Semesters maximal Euro 1.000 pro Monat zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt in einem einkommensunabhängigen Auswahlverfahren. Da die Rückzahlung der Fondsmittel einkommensabhängig ist, bedeutet die Fondsfinanzierung ein überschaubares Risiko.

Finanzierung durch den Studienkredit der KfW (174)

Der KfW Studienkredit wird einkommensunabhängig ohne Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Er kann über das Deutsche Studentenwerk oder die sonstigen Vertriebspartnern (z.B Deutsche Bank, Commerzbank, HypoVereinsbank, Sparkassen) frühestens drei Monate vor dem Finanzierungsbeginn beantragt werden.

Einen Anspruch auf den KfW Studienkredit hat jeder deutsche Staatsbürger sowie jedem EU-Bürger, der sich seit mindestens drei Jahren in Deutschland aufhält. Zu den weiteren Bedingungen zählt, dass der Antragsteller jünger als 30. Jahre ist und sein Studium bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnimmt.

Im Rahmen des Kreditprogramms können monatliche Beträge von EUR 100,00 bis maximal EUR 650,00 betragt werden. Die Auszahlungsphase beträgt in der Regel maximal zehn Semester; bei Bedarf ist die KfW bereit, gegen Vorlage entsprechender Bescheinigungen auch bis zu vierzehn Semester zu finanzieren. Die Rückzahlung muss unabhängig vom Einkommen nach einer Karenzzeit von18 bis 23 Monate nach letzter Auszahlung erfolgen und kann auf 25 Jahre gestreckt werden. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.

Der Zinssatz für den KfW Studienkredit orientiert sich am Euribor und ist variabel, allerdings während des Semesters nicht veränderbar. Der derzeit sehr günstige Satz von 3,29 Prozent pro Jahr kann aufgrund einer Zinsgarantie im Verlauf von 15 Jahren auf maximal 8,90 Prozent steigen. Die einmalige Bearbeitungsgebühr beträgt EUR 238,00.

Studienkredite der öffentlichen und privaten Banken

Auch diese Studienkredite werden bei positiver Schufa einkommensunabhängig ohne Sicherheiten für das Erststudium zur Verfügung gestellt. Als Kreditgeber treten die Deutsche Bank, die DKB (nur für Kunden) und die Sparkassen auf. Diesen Studienkrediten ist gemeinsam, dass die nach Beendigung des Studiums und einer gewissen Karenzzeit einkommensunabhängig zurückgezahlt werden müssen. Die Darlehens-Höchstbeträge variieren zwischen EUR 39.000 (DKB) EUR 30.000 (DB) und EUR 32.400 (Sparkassen) Die Deutsche Bank finanziert über fünf Jahre und zwei Semester, die DKB während der Regelstudienzeit zuzüglich einem weiteren Jahr. Bei den Sparkassen ist eine sechsjährige Auszahlungsphase möglich. Die Konditionen sind bei allen Anbietern nicht fix, sondern während der Laufzeit variabel.

Studienbeitragsdarlehen

Studienbeitragsdarlehen werden in den Bundesländern mit Studiengebühren von den Landesbanken ausschließlich zur Finanzierung dieser Gebühren ausgereicht. Es handelt sich um verzinsliche Darlehen, bei denen jedoch bis zur Rückzahlungsphase eine Zinsstundung üblich ist. Die Konditionen werden von den Ländern festgelegt und sind folglich regional unterschiedlich.

Bildungskredite

Der von der KfW angebotene Bildungskredit (173) unterstützt Studenten, die das 34. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. haben, zum Ende ihres Studiums und dient zur Vermeidung eines Studienabbruchs aus finanziellen Gründen. Dieser Kredit kann nach erfolgreich abgelegter Zwischenprüfung beantragt werden. Er wird maximal bis Ende des zwölften Semesters für maximal 24 Monate zur Verfügung gestellt. Der Kredit von monatlich maximal Euro 300 ist verzinslich, die Rückzahlung vom Einkommen abhängig

Stipendien

Stipendien können vernachlässigt werden, da sie eine Begabtenförderung oder eine Förderung eines bestimmten Personenkreises darstellen und derzeit nur etwa zwei Prozent der Studenten zur Verfügung stehen.

 

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