Autoleasing

 

Autoleasing – Leasingvertrag Informationen und Angebote

Wer sich möglichst oft ein neues Fahrzeug zulegen möchte, erwägt nicht selten die Variante, ein Auto zu leasen, statt es zu kaufen. Der Vorteil hierbei ist, dass bei einem Leasingvertrag in einem absehbaren Zeitraum das bisherige Fahrzeug zurückgegeben werden kann und dafür ein neues Fahrzeug mitgenommen wird.


Varianten des Leasingvertrages:

Bei einem Leasingvertrag gibt es zwei Varianten. Die erste Variante ist ein Vertrag mit Kilometerabrechnung. Hierbei braucht sich der Leasingnehmer keinerlei Sorgen zu machen wegen des Restwertes des Fahrzeugs. Er muss nur darauf achten, dass er die vertraglich vereinbarte Kilometerleistung nicht überschreitet, sonst muss er pro überschrittenen Kilometer einen besonderen Zuschlag zahlen.

Die andere Variante eines Leasingvertrages ist der Vertrag mit Restwertabrechnung. Hierbei trägt der Kunde das Risiko, dass der vertraglich vereinbarte Restwert des Autos am Ende des Leasingvertrages auch wirklich noch erzielt wird. Sollte der vereinbarte Restwert nicht mehr erzielt werden, so muss der Leasingnehmer noch eine Nachzahlung in Höhe des Unterschiedsbetrages leisten.

Welche Versicherung muss sein?

Auf jeden Fall müssen die Autohaftpflicht und eine eingeschlossene Vollkaskoversicherung unbedingt notwendig sein. Diese verhindert, dass bei einem Schaden der Versicherungsnehmer auf den Kosten hängen bleibt. Des Weiteren ist eine private Absicherung des Leasingnehmers ratsam. So sollte für den Todesfall oder den Fall einer schweren Krankheit während des Leasingvertrages eine so genannte Restschuldversicherung abgeschlossen werden. Zusätzlich sollte für den Fall, dass der Kunde durch unverschuldete Arbeitslosigkeit seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine Leasingratenversicherung abgeschlossen werden, welche für diesen speziellen Fall bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit die Ratenzahlung übernimmt.

Pflichten des Leasingnehmers:

Das vom Kunden geleaste Fahrzeug darf nur zu den Bestimmungen des Vertrages eingesetzt werden. Wurde im Vertrag nur eine private Nutzung vereinbart, so darf der Kunde das Fahrzeug nicht gewerblich einsetzen. Die Wartungsintervalle müssen penibel eingehalten werden, da der Wagen sonst an Wert verliert. Es dürfen keinerlei Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen werden. Die Leasingraten müssen pünktlich erfolgen. Bei zwei aufeinanderfolgenden nicht gezahlten Raten kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Die verbleibenden Kosten trägt in jedem Fall der Kunde.