Mietkauf

 

Mietkauf – Der Mietvertrag mit Kaufoption

Beim Mietkauf handelt es sich zunächst einmal um einen Mietvertrag. Bei diesem Mietvertrag besteht die Option innerhalb einer vorher definierten Frist den Kaufwunsch bezüglich der Mietsache zu äußern. In diesem Fall wird die Mietsache zu einem vorher definierten Preis, abzüglich der bereits geleisteten Mietzahlungen, an den Mieter veräußert.

Bis zu dieser Veräußerung gilt das Mietrecht, danach findet das Kaufrecht Anwendung, da durch den Kauf ein Kaufvertrag besteht.

Mietkauf oder Leasing?

Umgangssprachlich werden der Mietkauf und das Leasing oft gleichgesetzt, dies ist aber faktisch nicht korrekt. Steuerlich werden diese beiden Varianten grundsätzlich unterschiedlich behandelt. Beim Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum mit Vertragsabschluss auf den Käufer/Mieter über und muss in der Anlagenbuchhaltung entsprechend geführt werden. Das juristische Eigentum allerdings geht erst mit Zahlung der letzten Rate bzw. des Kaufpreises an den Käufer über.
Beim Leasing geht das Eigentum nicht an den Mieter über. Es bliebt steuerlich wie juristisch bei einer Mietsache.

Vorteile des Mietkaufs

Der große Vorteil für den Käufer ist natürlich die Erschwinglichkeit einer Sache. Durch diese Finanzierungsmöglichkeit ist eine Anschaffung oftmals leichter möglich als durch einen Sofortkauf.

Nachteile des Mietkaufs

Ein großer Nachteil sind die oftmals viel zu hohen Mietzahlungen. Dadurch soll der Mieter zum Kauf animiert werden, aber auch die Abnutzung der Sache durch den Mieter wird eingerechnet. Würde der Mieter am Ende der Verlagslaufzeit die Sache nicht erwerben, muss der Verkäufer den entstandenen Wertverlust ausgleichen. Dies geschieht über einen höheren Mietpreis.

Für den Fall einer Insolvenz des Verkäufers sollte unbedingt bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden einen Eigentumsvorbehalt des Verkäufers auszuschließen. Wird im Vertrag der Eigentumsübergang bei Übergabe der Sache vereinbart, verbleibt die Sache beim Mieter.